Energienews


31.12.2015

Heizen, Bauen, Energie: Änderungen für Verbraucher

Das Effizienzlabel für alte Heizungen, steigende Strompreise, strengere Anforderungen und höhere KfW-Förderungen für energieeffizientes Bauen – auf Hauseigentümer und Verbraucher kommen 2016 neue Gesetze und Verordnungen in den Bereichen Heizen, Bauen und Energie zu. co2online hat wichtige Änderungen für private Haushalte zusammengestellt.

Energieeffizienzlabel für alte Heizanlagen und Lüftungsanlagen

Für alte Heizungen und Lüftungsanlagen gibt es ab 1. Januar 2016 ein Effizienzlabel, das die Austauschrate erhöhen und Verbraucher zum Energiesparen motivieren soll. Im ersten Jahr wird das Effizienzlabel für Heizungen freiwillig vergeben. Ab 2017 ist der Schornsteinfeger verpflichtet, das Etikett auf dem Heizkessel anzubringen. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für Heizungen, die älter als 29 Jahre sind. Schrittweise bis 2024 sollen dann alle Kessel über 15 Jahre ein Etikett erhalten. co2online macht darauf aufmerksam, dass das Label nur etwas über den Gerätetyp aussagt. Es gibt keine Auskunft, ob die Komponenten der Anlage aufeinander abgestimmt sind oder ob die Anlage zum Gebäude passt.

Informationen zum Effizienzlabel für Wohnungslüftungsgeräte finden Sie auch im GEB 09-2015, zum Effizienzlabel für bestehende Heizkessel im GEB 11-2015.

Anforderungen und KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen steigen

Wer ein Haus bauen will, muss ab 1. Januar 2016 strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Für Neubauten gelten dann die verschärften Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014. Die Obergrenze für den zulässigen Energiebedarf eines Gebäudes wird um 25 % gesenkt. Auch die Anforderungen an den Wärmeschutz steigen um 20 %. Betroffen sind alle Bauvorhaben, die ab dem 1. Januar 2016 beantragt, angezeigt oder ohne vorherige Beantragung begonnen werden.

Dafür können Bauherren ab 1. April für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen wie bisher: Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Die KfW gewährt ab Januar außerdem Zuschüsse für den Heizungsaustausch und den Einbau von Lüftungsanlagen in Höhe von 15 % und maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit. Der FördermittelCheck soll Verbrauchern helfen, das passende Förderprogramm für ihre Maßnahme zu finden.

Änderung zur Stromvergütung durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Hausbesitzer, die nach dem 1. Januar 2016 ein Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von unter 50 kW elektrischer Leistung in Betrieb nehmen, erhalten andere Zuschläge als Besitzer bestehender Anlagen. Aufgrund einer Neufassung des KWK-Gesetzes erhalten Hausbesitzer künftig einen KWK-Zuschlag von 8 statt bisher 5,41 ct/kWh. Die Förderung für selbst verbrauchten Strom sinkt von 5,41 auf 4 ct/kWh. Zudem wird der Zuschlag nicht mehr für zehn Jahre, sondern für 60.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. Förderungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch die KfW können noch bis zum 31. März 2016 beantragt werden. Danach läuft die Förderung aus.

Über die geänderte Förderung für KWK-Strom informiert auch ein Beitrag im GEB 01-2016.

Strom wird teurer

Strom wird im neuen Jahr für viele Verbraucher teurer, weil die EEG-Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien und die Netzentgelte steigen. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das laut co2online höhere Stromkosten von rund acht Euro im Jahr. Mit Hilfe des StromChecks können Verbraucher den eigenen Stromverbrauch bewerten und Einsparpotentiale erkennen.

Pflicht zur Rücknahmen von Elektrogeräten

Am 24. Juli 2016 tritt ein neuer Teil des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Das Gesetz soll die umweltverträgliche Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten verbessern. Händler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche sind dann verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Dabei müssen größere Geräte wie Fernseher oder Kühlschrank nur bei Neukauf eines entsprechenden Gerätes angenommen werden. Kleinere Geräte wie Handys oder Toaster müssen jederzeit zurück genommen werden. Online-Händler sind künftig ebenfalls verpflichtet, ausrangierte Geräte zurückzunehmen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater